High-Stakes-Poker, Millionen und Steuerbetrug: Sechs Jahre Haft für Tom Goldstein
- Fakten geprüft von: PokerZeit
- Zuletzt aktualisiert am: 3.8.2026 · 3 Minuten Lesezeit
Ein renommierter Supreme-Court-Anwalt führt ein Doppelleben als High-Stakes-Pokerspieler, verschweigt den Steuerbehörden Millioneneinnahmen aus dem Glücksspiel und landet schließlich vor einem Bundesgericht, in dem sogar ein Hollywoodstar in den Zeugenstand tritt. Was wie die Handlung eines noch nicht ganz ausgereiften Justizthrillers klingt, ist tatsächlich passiert.
Im Mittelpunkt steht Tom Goldstein, ein bekannter Berufungsanwalt und Mitbegründer von SCOTUSblog. In der vergangenen Woche wurde er wegen Steuer- und Finanzdelikten im Zusammenhang mit seiner jahrelangen High-Stakes-Pokerkarriere zu sechs Jahren Haft in einem US-Bundesgefängnis verurteilt.
Das Urteil ist das bislang jüngste – möglicherweise aber noch nicht letzte – Kapitel eines Falls, der Washingtons juristische Elite erschüttert hat. Goldstein war im Januar 2025 erstmals angeklagt worden. Später befand ihn eine Jury in 12 von insgesamt 16 Anklagepunkten für schuldig. Dazu zählten Steuerhinterziehung, falsche Steuererklärungen, nicht gezahlte Steuern und Hypothekenbetrug.
Das ist die Geschichte hinter dem spektakulären Verfahren.
Goldstein muss für sechs Jahre ins Bundesgefängnis
Am vergangenen Freitag verkündete US-Bezirksrichterin Lydia Kay Griggsby nach einer ganztägigen Anhörung in Greenbelt im Bundesstaat Maryland das Strafmaß.
Neben der sechsjährigen Haftstrafe verhängte das Gericht weitere fünf Jahre unter behördlicher Aufsicht. Zudem muss Goldstein mehr als 3,1 Millionen US-Dollar zurückzahlen. Seinen Antrag, die Haft zu einem späteren Zeitpunkt freiwillig antreten zu dürfen, lehnte die Richterin ab und ordnete seine sofortige Inhaftierung an.

Vor der Urteilsverkündung hatten Goldsteins Anwälte darum gebeten, auf eine Gefängnisstrafe zu verzichten. Eine engmaschige Aufsicht würde es ihm ermöglichen, seine Schulden zurückzuzahlen, seine nach Darstellung der Verteidigung schwere Spielsucht behandeln zu lassen und weiterhin einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.
Die Verteidiger zeichneten das Bild eines Mannes, dessen Glücksspielverhalten vor allem selbstzerstörerisch gewesen sei – nicht das eines Straftäters, der von Beginn an einem gezielten kriminellen Plan gefolgt sei.
Goldstein habe sich über Jahre mit Gegnern gemessen, deren Vermögen es ihnen erlaubte, hohe Verluste problemlos zu verkraften. Er selbst habe sich solche Rückschläge dagegen nicht leisten können.
Die Staatsanwaltschaft wies diese Argumentation entschieden zurück. Nach ihrer Darstellung verwendete Goldstein Gelder seiner Kanzlei zur Begleichung von Spielschulden, verbuchte private Pokerzahlungen als Geschäftsausgaben und verschwieg seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Buchhaltern, Kreditgebern und der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service.

Unter Berücksichtigung des gesamten Tatkomplexes forderte die Anklage eine Haftstrafe von etwas mehr als acht Jahren. Nach Angaben von Politico warfen die Staatsanwälte Goldstein vor, zwischen 2016 und 2023 Einkünfte von mehr als 25 Millionen US-Dollar verschleiert zu haben. Dadurch seien Steuerschulden von über 9,5 Millionen US-Dollar offen geblieben.
Laut Anklage leitete Goldstein Einnahmen aus dem Glücksspiel über Offshore-Bankkonten weiter, gab die Einkünfte aus seiner Kanzlei zu niedrig an und machte gegenüber Kreditgebern falsche Angaben. Gleichzeitig pflegte er einen luxuriösen Lebensstil mit teuren Autos, internationalen Reisen und einer kostspieligen Armbanduhr.
Der 56-Jährige zeigte sich emotional, als er vor der Verkündung des Strafmaßes selbst das Wort an das Gericht richtete.
Richterin Griggsby bezeichnete sein Verhalten als „schwerwiegend und besorgniserregend – nicht nur aufgrund seiner Art, sondern auch wegen seines Umfangs“.
Zugleich betonte sie, dass es sich bei den verletzten Pflichten keineswegs um komplizierte oder schwer verständliche Vorschriften gehandelt habe.
„Jeder Amerikaner versteht, dass er verpflichtet ist, Steuern zu zahlen“, erklärte Griggsby. Die Beweislage zeige, dass Goldstein dieser Verpflichtung bewusst nicht nachgekommen sei.
Die Richterin beschrieb den Anwalt, der während des Verfahrens Bush v. Gore zum Juristenteam von Al Gore gehört hatte, als „nach allem, was man hört, brillant“. An der Eindeutigkeit der Beweise ändere das jedoch nichts.
„Ich halte das nicht für einen Grenzfall“, sagte sie.
Wie von Richterin Griggsby erwartet, hat Goldstein bereits angekündigt, sowohl gegen seine Verurteilung als auch gegen das Strafmaß Berufung beim Fourth US Circuit Court of Appeals einzulegen.
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